Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie in Rheinland-Pfalz
Bewirtschaftungspläne einschließlich der Maßnahmenprogramme sind die zentralen Elemente bei der Bewirtschaftung der Gewässer nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Sie werden für ein Flussgebiet oder Teile hiervon – sogenannte Bearbeitungsgebiete – erstellt.
Rheinland-Pfalz hat Anteil an den Bearbeitungsgebieten Oberrhein, Mittelrhein, Mosel-Saar und Niederrhein. Karten der Bearbeitungsgebiete der FGE Rhein und die rheinland-pfälzischen Anteile daran sind unter Organisation zu finden.
In Europa haben die zuständigen Behörden erstmalig zum 22.12.2009 national und international koordinierte Bewirtschaftungspläne auf Flussgebietsebene aufgestellt. Ziel dieser Rahmenplanung ist es, Maßnahmen im Flussgebiet aufeinander abzustimmen und die Oberflächengewässer sowie das Grundwasser zu schützen. Diese Pläne wurden zum 22.12.2015 und zum 22.12.2020 aktualisiert und veröffentlicht.
Der Bewirtschaftungsplan gibt Auskunft über den Zustand der Gewässer und fasst die erforderlichen Maßnahmen zusammen, welche zur Erreichung und Erhaltung des Bewirtschaftungsziels guter Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers notwendig sind. Zudem erläutert er die wichtigsten Wasserbewirtschaftungsfragen und die Strategien zu deren Lösung und stellt die zu erreichenden Bewirtschaftungsziele dar.
Der rheinland-pfälzische Bewirtschaftungsplan mit dem Titel „Zusammenfassung der Beiträge des Landes Rheinland-Pfalz zum Bewirtschaftungsplan und der Maßnahmenprogramme für den internationalen Bewirtschaftungsplan Rhein“ für den Zeitraum 2010-2015 sowie der fortgeschriebene, aktualisierte Bewirtschaftungsplan für die Zeiträume 2016-2021 und 2022-2027 bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich gezielt über wichtige Inhalte des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme für die rheinland-pfälzischen Anteile in der Flussgebietseinheit Rhein zu informieren.
Um die Koordination der Bewirtschaftungspläne zwischen den Ländern und mit den internationalen Partnern in der IKSR zu verbessern und zu institutionalisieren, wurde im Jahre 2012 die Flussgebietsgemeinschaft Rhein (FGG Rhein) mit Sitz in Worms gegründet. Über die FGG Rhein wird ein Überblicksbericht erstellt, der den rheinland-pfälzischen Bewirtschaftungsplan ergänzt. Dieser liegt ebenfalls vor.
Auf Grundlage der aktualisierten Bestandsaufnahme (2019) für die Gewässer in Rheinland-Pfalz sowie der Ergebnisse der Überwachungsprogramme für die Gewässer (Monitoring) wurden Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des Zustands der Wasserkörper, die die Bewirtschaftungsziele nicht erreichen, ausgewählt und mit den Maßnahmenträgern kommuniziert. Diese Ergebnisse werden in den Maßnahmenprogrammen (als wesentlicher Teil des Bewirtschaftungsplans) zusammengefasst.
Im Rahmen der Aufstellung der Maßnahmenprogramme wurden - wie bereits für die Maßnahmenprogramme 2016 bis 2021 - Strategische Umweltprüfungen (SUP) nach den §§ 14a ff UVPG durch die Struktur- und Genehmigungsdirektionen durchgeführt. Die Ergebnisse der Prüfung wurden in einem Umweltbericht dargestellt. Die Umweltberichte beziehen sich formal auf die rheinland-pfälzischen Anteile der Bearbeitungsgebiete der Flussgebietseinheit Rhein.
Dokumente / weitere Informationen
Alle Dokumente zum ersten Bewirtschaftungszeitraum (2010-2015), zum zweiten Bewirtschaftungszeitraum (2016-2021) und zum dritten Bewirtschaftungszeitraum (2022-2027) finden Sie auf den folgenden Seiten: