Anhörung

Der Veröffentlichung eines Bewirtschaftungsplans und der zugehörigen Maßnahmenprogramme nach EG-WRRL geht jeweils eine Anhörungsphase für die Öffentlichkeit voraus. Die letzte Anhörungsphase für den dritten rheinland-pfälzischen Bewirtschaftungsplan (2022-2027) fand statt im Zeitraum vom 22. Dezember 2020 bis zum 22. Juni 2021.

In der dritten Anhörungsphase waren die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und der Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der WRRL sowie der Überblicksbericht der FGG Rhein einsehbar. Die von den Ländern für deren Gebietsanteile erstellten Bewirtschaftungspläne enthalten u. a. eine Zusammenfassung der vorgesehenen Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustands an den Gewässern. Sie verweisen jeweils auch auf den zusammenfassenden Überblicksbericht der FGG Rhein, in dem die wichtigsten länderübergreifenden Punkte der Bewirtschaftungspläne zusammenfassend dargestellt werden.

Im genannten Zeitraum konnte zu den offenliegenden Unterlagen Stellung genommen werden. Darüber hinaus fanden lokal oder digital, regional und auf Länderebene zahlreiche Veranstaltungen zum Informationsaustausch und zur Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Zudem wurden Informationen in Papierform und digital durch die FGG Rhein und auf Länderportalen bereitgestellt. Auf die detaillierten Informationen in den Bewirtschaftungsplänen der Länder wird verwiesen.

Zum Überblicksbericht eingegangene Stellungnahmen wurden innerhalb der FGG Rhein zusammengestellt und ausgewertet. Die Bewertung bzw. Kommentierung ist unter folgendem Link einsehbar:

Link zur anonymisierten Beantwortung bzw. Kommentierung der Stellungnahmen zum Überblicksbericht der FGG Rhein

Zur Beantwortung bzw. Kommentierung der flussgebeitsübergreifenden Stellungnahmen fand auf Ebene der Länder und FGGen ein intensiver Abstimmungsprozess statt. Eine detaillierte Zusammenstellung der überregionalen Einzelanforderungen mit Bezug zur FGG Rhein und deren Beantwortung bzw. Kommentierung ist hier einsehbar:

Link zur anonymisierten Beantwortung bzw. Kommentierung der flussgebietsübergreifenden Stellungnahmen mit Bezug auf das deutsche Rheineinzugsgebiet.

Stellungnahmen mit direktem Bezug zu Rheinland-Pfalz wurden bereits ausgewertet und wo erforderlich bei der Aufstellung der Dokumente berücksichtigt. Eine Beantwortung dieser Stellungnahmen erfolgte direkt an die Stellunggeber. 

In Rheinland-Pfalz sind die zuständigen Flussgebietsbehörden die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd und die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord.


Regionale Informationsveranstaltungen: Lebendige Gewässer in Rheinland-Pfalz

Die SGDen als zuständige Behörden führen die Öffentlichkeitsbeteiligung über die Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie durch. Landesweit fanden hierzu 16 digitale regionale Informationsveranstaltungen im April und Mai 2021 statt. Alle, die sich für lebendige Gewässer interessieren, waren herzlich eingeladen, virtuell mit Fachleuten der Wasserbehörden über Ideen und Vorschläge zum Gewässerschutz in ihren regionalen Gewässereinzugsgebieten zu diskutieren. Außerdem konnten bis zum 22.06.2021 Ideen, Vorschlägen und Anmerkungen zur Maßnahmenplanung für den nächsten Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027 über eine Online-Beteiligungsplattform eingebracht werden.