Anhörung
Der Schutz und die Verbesserung des Zustandes der Oberflächengewässer und des Grundwassers haben eine hohe Bedeutung für uns Menschen und unsere Umwelt. Die Europäische Union hat im Jahr 2000 die Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) – kurz WRRL – beschlossen. Das wichtigste Ziel ist, den „guten Zustand“ aller Gewässer zu erhalten bzw. bis 2027 zu erreichen. Der Rhein und seine Nebenflüsse bilden zusammen mit dem Grundwasser im Einzugsgebiet und den Gewässern an der Küste ein großes zusammenhängendes aquatisches System, das es zu schützen und nachhaltig zu entwickeln gilt.
Im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie wird der Öffentlichkeit in einem dreistufigen Anhörungsverfahren die Möglichkeit eingeräumt, zu den jeweiligen Bewirtschaftungszeiträumen zu den Themen Zeitplan und Arbeitsprogramm, zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung sowie zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen.
Zur Aktualisierung des Bewirtschaftungsplanes und der Maßnahmenprogramme für den vierten Bewirtschaftungszeitraum (2028-2033) erfolgte vom 22. Dezember 2024 bis zum 22. Juni 2025 die Anhörung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm sowie zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung.
Während der Anhörungsphase war das Anhörungsdokument der FGG Rhein zum Zeitplan und Arbeitsprogramm sowie zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung für den 4. Bewirtschaftungszeitraum (2028-2033) einsehbar und es konnte zum Anhörungsdokument Stellung genommen werden. Zur Beantwortung der flussgebietsübergreifenden Stellungnahmen wurde auf Ebene der Länder und der FGGen ein Abstimmungsprozess durchgeführt.
Eine Übersicht der überregionalen Stellungnahmen mit Bezug zur FGG Rhein sowie deren Beantwortung ist in Kürze hier einsehbar.
Der Veröffentlichung eines Bewirtschaftungsplans und der zugehörigen Maßnahmenprogramme nach EG-WRRL geht jeweils eine Anhörungsphase für die Öffentlichkeit voraus. Die letzte Anhörungsphase für den dritten rheinland-pfälzischen Bewirtschaftungsplan (2022-2027) fand statt im Zeitraum vom 22. Dezember 2020 bis zum 22. Juni 2021.
In der dritten Anhörungsphase waren die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und der Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der WRRL sowie der Überblicksbericht der FGG Rhein einsehbar. Die von den Ländern für deren Gebietsanteile erstellten Bewirtschaftungspläne enthalten u. a. eine Zusammenfassung der vorgesehenen Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustands an den Gewässern. Sie verweisen jeweils auch auf den zusammenfassenden Überblicksbericht der FGG Rhein, in dem die wichtigsten länderübergreifenden Punkte der Bewirtschaftungspläne zusammenfassend dargestellt werden.
Im genannten Zeitraum konnte zu den offenliegenden Unterlagen Stellung genommen werden. Darüber hinaus fanden lokal oder digital, regional und auf Länderebene zahlreiche Veranstaltungen zum Informationsaustausch und zur Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Zudem wurden Informationen in Papierform und digital durch die FGG Rhein und auf Länderportalen bereitgestellt. Auf die detaillierten Informationen in den Bewirtschaftungsplänen der Länder wird verwiesen.
Zum Überblicksbericht eingegangene Stellungnahmen wurden innerhalb der FGG Rhein zusammengestellt und ausgewertet. Die Bewertung bzw. Kommentierung ist unter folgendem Link einsehbar:
Zur Beantwortung bzw. Kommentierung der flussgebeitsübergreifenden Stellungnahmen fand auf Ebene der Länder und FGGen ein intensiver Abstimmungsprozess statt. Eine detaillierte Zusammenstellung der überregionalen Einzelanforderungen mit Bezug zur FGG Rhein und deren Beantwortung bzw. Kommentierung ist hier einsehbar:
Stellungnahmen mit direktem Bezug zu Rheinland-Pfalz wurden bereits ausgewertet und wo erforderlich bei der Aufstellung der Dokumente berücksichtigt. Eine Beantwortung dieser Stellungnahmen erfolgte direkt an die Stellunggeber.
In Rheinland-Pfalz sind die zuständigen Flussgebietsbehörden die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd und die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord.
Die SGDen als zuständige Behörden führen die Öffentlichkeitsbeteiligung über die Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie durch. Landesweit fanden hierzu 16 digitale regionale Informationsveranstaltungen im April und Mai 2021 statt. Alle, die sich für lebendige Gewässer interessieren, waren herzlich eingeladen, virtuell mit Fachleuten der Wasserbehörden über Ideen und Vorschläge zum Gewässerschutz in ihren regionalen Gewässereinzugsgebieten zu diskutieren. Außerdem konnten bis zum 22.06.2021 Ideen, Vorschlägen und Anmerkungen zur Maßnahmenplanung für den nächsten Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027 über eine Online-Beteiligungsplattform eingebracht werden.
