Anhörung

Anhörung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm sowie zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung (2028-2033)

Der Schutz und die Verbesserung des Zustandes der Oberflächengewässer und des Grundwassers haben eine hohe Bedeutung für uns Menschen und unsere Umwelt. Die Europäische Union hat im Jahr 2000 die Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) – kurz WRRL – beschlossen. Das wichtigste Ziel ist, den „guten Zustand“ aller Gewässer zu erhalten bzw. grundsätzlich bis 2027 zu erreichen. Der Rhein und seine Nebenflüsse bilden zusammen mit dem Grundwasser im Einzugsgebiet und den Gewässern an der Küste ein großes zusammenhängendes aquatisches System, das es zu schützen und nachhaltig zu entwickeln gilt. 

Auch bei der Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den kommenden vierten Bewirtschaftungszeitraum (2028-2033) kommt der Anhörung der Öffentlichkeit wieder eine zentrale Bedeutung zu. Die Anhörung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm sowie zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung erfolgen vom 22. Dezember 2024 bis zum 22. Juni 2025

Unter folgendem Link können Sie das kombinierte Anhörungsdokument der FGG Rhein zum Zeitplan und Arbeitsprogramm sowie zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung für den 4. Bewirtschaftungszeitraum (2028-2033) herunterladen:

Mit Vorlage dieses Dokumentes bitten wir Sie, uns bis 22. Juni 2025 Ihre Ideen und Anliegen zu folgenden Aspekten mitzuteilen: zum Zeitplan und Arbeitsprogramm für die Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme (Kapitel 2), zu den weiteren bis Dezember 2027 vorgesehenen Anhörungen der Öffentlichkeit in der FGG Rhein (Kapitel 3) sowie zu den „wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung“ (Kapitel 4). Die eingegangenen Stellungnahmen werden von den zuständigen Behörden und der Flussgebietsgemeinschaft Rhein ausgewertet und soweit möglich im weiteren Arbeits- und Planungsprozess berücksichtigt. 

Stellungnahmen sind in schriftlicher Form abzugeben. Das kann per Post, E-Mail, Telefax oder zur Niederschrift bei den in der Anlage aufgeführten Behörden erfolgen. Unterstützt durch Ihre Mitwirkung sorgen wir dafür, dass Wasser als Lebensgrundlage für die nachfolgenden Generationen auch zukünftig in ausreichender Menge und Qualität vorhanden ist und unsere Gewässer als vielfältige und für Mensch und Natur bedeutende Lebensräume erhalten bleiben.

Der Veröffentlichung eines Bewirtschaftungsplans und der zugehörigen Maßnahmenprogramme nach EG-WRRL geht jeweils eine Anhörungsphase für die Öffentlichkeit voraus. Die letzte Anhörungsphase für den dritten rheinland-pfälzischen Bewirtschaftungsplan (2022-2027) fand statt im Zeitraum vom 22. Dezember 2020 bis zum 22. Juni 2021.

In der dritten Anhörungsphase waren die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und der Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der WRRL sowie der Überblicksbericht der FGG Rhein einsehbar. Die von den Ländern für deren Gebietsanteile erstellten Bewirtschaftungspläne enthalten u. a. eine Zusammenfassung der vorgesehenen Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustands an den Gewässern. Sie verweisen jeweils auch auf den zusammenfassenden Überblicksbericht der FGG Rhein, in dem die wichtigsten länderübergreifenden Punkte der Bewirtschaftungspläne zusammenfassend dargestellt werden.

Im genannten Zeitraum konnte zu den offenliegenden Unterlagen Stellung genommen werden. Darüber hinaus fanden lokal oder digital, regional und auf Länderebene zahlreiche Veranstaltungen zum Informationsaustausch und zur Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Zudem wurden Informationen in Papierform und digital durch die FGG Rhein und auf Länderportalen bereitgestellt. Auf die detaillierten Informationen in den Bewirtschaftungsplänen der Länder wird verwiesen.

Zum Überblicksbericht eingegangene Stellungnahmen wurden innerhalb der FGG Rhein zusammengestellt und ausgewertet. Die Bewertung bzw. Kommentierung ist unter folgendem Link einsehbar:

Link zur anonymisierten Beantwortung bzw. Kommentierung der Stellungnahmen zum Überblicksbericht der FGG Rhein

Zur Beantwortung bzw. Kommentierung der flussgebeitsübergreifenden Stellungnahmen fand auf Ebene der Länder und FGGen ein intensiver Abstimmungsprozess statt. Eine detaillierte Zusammenstellung der überregionalen Einzelanforderungen mit Bezug zur FGG Rhein und deren Beantwortung bzw. Kommentierung ist hier einsehbar:

Link zur anonymisierten Beantwortung bzw. Kommentierung der flussgebietsübergreifenden Stellungnahmen mit Bezug auf das deutsche Rheineinzugsgebiet.

Stellungnahmen mit direktem Bezug zu Rheinland-Pfalz wurden bereits ausgewertet und wo erforderlich bei der Aufstellung der Dokumente berücksichtigt. Eine Beantwortung dieser Stellungnahmen erfolgte direkt an die Stellunggeber. 

In Rheinland-Pfalz sind die zuständigen Flussgebietsbehörden die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd und die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord.

Die SGDen als zuständige Behörden führen die Öffentlichkeitsbeteiligung über die Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie durch. Landesweit fanden hierzu 16 digitale regionale Informationsveranstaltungen im April und Mai 2021 statt. Alle, die sich für lebendige Gewässer interessieren, waren herzlich eingeladen, virtuell mit Fachleuten der Wasserbehörden über Ideen und Vorschläge zum Gewässerschutz in ihren regionalen Gewässereinzugsgebieten zu diskutieren. Außerdem konnten bis zum 22.06.2021 Ideen, Vorschlägen und Anmerkungen zur Maßnahmenplanung für den nächsten Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027 über eine Online-Beteiligungsplattform eingebracht werden.