Gewässerschutz in der Landwirtschaft
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) verlangt von den Mitgliedsstaaten der EU, dass diese ihre Gewässer bis zum Jahre 2027 in einen guten Zustand bringen. Dies stellt alle Länder und die hier Beteiligten wie beispielsweise die Landwirtschaft vor große Herausforderungen.
Die letzte Überprüfung der Gewässer im Jahr 2019 hat unter anderem ergeben, dass in 35 % der 117 rheinland-pfälzischen Grundwasserkörper die europäische Qualitätsnorm für Nitrat im Trinkwasser von 50 mg/l überschritten wird. Auch Oberflächenwasserkörper sind verschiedenen Stoffbelastungen, wie z.B. Phosphat und Pflanzenschutzmitteln, ausgesetzt.
Die Gründe für diese Gewässerbelastungen sind vielfältig. Neben Stoffeinträgen aus Industrie, Gewerbe und Haushalten ist die Landwirtschaft eine der bedeutenden Quellen für diffuse Einträge von Nitrat, Phosphat und Pflanzenschutzmitteln.
Die höchsten Nitratgehalte des oberflächennahen Grundwassers werden mit 200-350 mg/l an Messstellen in den Wein- und Gemüseanbaugebieten gemessen. In diesem Raum sind neben der landwirtschaftlichen Bodennutzung außerdem alle, hinsichtlich des Nitrateintrages als ungünstig zu bewertenden, hydrogeologischen Kriterien anzutreffen:
- Teils sandiger Lehm- und lehmiger Sandboden mit ungünstiger Schutzwirkung der Deckschichten,
- teils geringes Nitratrückhaltevermögen der Böden,
- geringer Grundwasserflurabstand und geringes Grundwassergefälle,
- sandig-kiesige Porengrundwasserleiter mit einem Hohlraumanteil von 10-15 %,
- eine Grundwasserneubildungsrate von nur etwa 80 mm/Jahr,
- niedrige Grundwasserfließgeschwindigkeiten und damit verbunden geringe Grundwasseraustauschraten. Die Verweilzeit des Sickerwassers in der ungesättigten Zone beträgt in der Vorderpfalz verbreitet 10 bis 20 Jahre, so dass Reaktionen auf nitratmindernde Maßnahmen erst mit größerer Verzögerung im Grundwasser zu messen sind.
Die Wasserrahmenrichtlinie fordert eine deutliche Reduktion von Nähr- und Schadstoffen aus der Landwirtschaft und größere und gezieltere Anstrengungen von allen Beteiligten.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Landwirtschaft seit dem Jahr 2014 daher mit dem Programm „Gewässerschonende Landwirtschaft“ bei der anspruchsvollen Aufgabe, ihre Wirtschaftsweise über das landwirtschaftliche Fachrecht hinaus noch stärker gewässerschonend auszurichten. Die bisherigen Ansätze der Landwirtschaft werden gezielt mit diesem Beratungs- und Förderprogramm für eine gewässerschonende Landwirtschaft ausgebaut und gestärkt, um das von der EG-WRRL geforderte Ziel eines guten Zustandes zu erreichen.
Das Programm wird gemeinsam von Land- und Wasserwirtschaft fachlich und finanziell gefördert.
Das Programm beinhaltet drei verschiedene, miteinander verknüpfte Bausteine:
- Betriebsindividuelle, kostenneutrale Beratung (Wasserschutzberatung Rheinland-Pfalz)
- Kooperationen zwischen Wasserversorgungsunternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben
- Fördermaßnahmen Gewässerschutz (einzelbetriebliche Investitionsmaßnahmen, Agrarumweltmaßnahmen) der ELER-VO aus dem GAP-Strategieplan 2023 - 2027.
Kontakte
Landwirtschaft
Dr. Claudia Huth
Leiterin Wasserschutzberatung (WSB) Rheinland-Pfalz
Tel.: 06321-671 228
E-Mail: Claudia.Huth(at)dlr.rlp.de
Dr. Matthias Petgen
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel.: 06131/16-2167
E-Mail: Matthias.Petgen(at)mwvlw.rlp.de
Wasserwirtschaft
Dr. Ulrike Gossen
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Tel.: 06131/16-4461
E-Mail: Ulrike.Gossen(at)mkuem.rlp.de
Weitere Informationen
Wasserschutzberatung Rheinland-Pfalz:
https://www.wasserschutzberatung.rlp.de/Wasserschutz/Aktuelles
Kooperationen: https://www.wasserschutzberatung.rlp.de/Wasserschutz/Aktuelles/KooperationenzumGewaesserschutz
Fördermöglichkeiten GAP-Strategieplan:
https://www.gap-sp.rlp.de/GAP-Strategieplan