Gremien

Beteiligung

A) Beirat zur Begleitung der fachlichen Umsetzung der EG-WRRL in Rheinland-Pfalz

Der gesamte Umsetzungsprozess in Rheinland-Pfalz wurde von Anfang an (seit 2002) vom eigens dafür eingerichteten „Beirat des Ministeriums für Umwelt und Forsten zur Begleitung der fachlichen Umsetzung der EG‑Wasserrahmenrichtlinie in Rheinland-Pfalz“ begleitet. Die Mitglieder sind Multiplikatoren aus den zu beteiligenden Verbänden, Kammern und Landesbehörden (Abbildung Landesbeirat im Ministerium).

Um auch auf Ebene der Bearbeitungsgebiete alle Mitwirkenden und Betroffenen in den weiteren Planungsprozess einzubinden, wurden korrespondierend zum Beirat des Ministeriums im März 2005 regionale Beiräte bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd für den Oberrhein sowie bei der SGD Nord für Mosel/Saar und den Mittelrhein/Niederrhein konstituiert (Abbildungen Regionale Beiräte).

Die Aufgabe der Beiräte besteht darin, die fachliche Umsetzung zu begleiten, Informationen auszutauschen, Sachverhalte zu erörtern, Empfehlungen und konkrete Vorschläge zu erarbeiten. Bewertungsergebnisse und die zu veröffentlichenden Dokumente erhalten die Mitglieder vorab zur Information.

Regionale Beiräte bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd


B) Ständiger Koordinierungsausschuss zur fachlichen Umsetzung der EG-WRRL

Der Vollzug der EG-Wasserrahmenrichtlinie kann in Rheinland-Pfalz mit den bestehenden Verwaltungsstrukturen erfolgen.
Die notwendige landesweite behördeninterne Koordination wird durch den ständigen Koordinierungsausschuss im für den Vollzug der EG-WRRL federführenden Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, und Mobilität (Abteilung Wasserwirtschaft) gesteuert (Abbildung Ständiger Koordinierungsausschuss).

In diesem Ausschuss sind derzeit ständig vertreten:

  • die federführende Abteilung Wasserwirtschaft des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität als oberste Wasserbehörde,
  • die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd als obere Wasserbehörden,
  • das Landesamt für Umwelt als obere wasserwirtschaftliche Fachbehörde,
  • das Landesamt für Geologie und Bergbau im Rahmen der Zuständigkeit für das Grundwasser.

Weitere Institutionen können im Laufe des Umsetzungsprozesses fallweise oder auch ständig hinzukommen.


C) Arbeitsgruppe „EG-WRRL und Landwirtschaft“

Für Abstimmungen zu Maßnahmen zur Reduzierung stofflicher Einträge in Oberflächengewässer und Grundwasser wurde 2008 die Arbeitsgruppe „EG-WRRL und Landwirtschaft“ gegründet (Abbildung AG "EG-WRRL und Landwirtschaft").

In dieser Arbeitsgruppe wirken u. a. mit:

  • Vertreter der Wasserwirtschaftsverwaltung
  • Vertreter der Landwirtschaftsverwaltung
  • Vertreter der Landwirtschaftskammer
  • Vertreter der Bauern- und Winzerverbände
  • Vertreter der Wasser- und Bodenverbände.

Die Arbeitsgruppe koordiniert die fachliche Abstimmung zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft bei der Aufstellung der Maßnahmenprogramme und unterstützt die Landwirtschaft bei der Erstellung ihrer Beiträge zu den Maßnahmenprogrammen.

Die Arbeitsgruppe ist Ansprechpartner bei der Aufstellung der Maßnahmenprogramme, führt Abstimmungen über die Fachliche Zusammenarbeit für die Aufstellung der Maßnahmenprogramme durch, ist Ansprechpartner für die Maßnahmenträger (Betriebe) und sorgt für den Informationsaustausch mit den Maßnahmenträgern. Sie wirkt bei der Abschätzung der Wirksamkeit von Maßnahmen mit sowie bei der Abstimmung über die Beschreibung und Begründung von Ausnahmetatbeständen.